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Kanzlei

Rechtsanwalt Ralph-Patrick Paul Fachanwalt für Erbrecht zertifizierter Testamentvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Paul vertritt seit über 25 Jahren engagiert und kompetent Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen außergerichtlich und vor Gericht.

Beruflicher Werdegang

  • 1978 bis 1984 Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen, 1. Staatsexamen (mit Prädikat)
  • 1984 bis 1987 Referendariat in Niedersachsen, 2. Staatsexamen in Celle (mit Prädikat)
  • 1987 bis 1988 Rechtsanwalt in OLG-Kanzlei in Celle
  • 1988 bis 1989 Rechtsanwalt in BGH-Kanzlei in Karlsruhe
  • 1989 Kanzleigründung der Anwaltskanzlei Paul in Düsseldorf
  • 2010 Fachanwalt für Erbrecht
  • 2010 Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
  • 2012 Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten (DSE)

Fachanwalt für Erbrecht

Die Bezeichnung Fachanwalt darf ein Rechtsanwalt nur führen, wenn er bei der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat, dass er über besondere theoretische und praktische Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügt. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. So muss der Anwalt nachweisen, dass er innerhalb eines festgelegten Zeitraums die erforderliche Anzahl Fälle in bestimmten Bereichen selbständig fachkundig bearbeitet und zum Abschluss gebracht hat.

Rechtsanwalt Paul absolvierte erfolgreich die umfangreiche Fachanwaltsausbildung Erbrecht der Deutschen Anwaltsakademie, die in der Theorie mit mehreren Abschlussprüfungen abschließt. Nachdem die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf sich auch in praktischer Hinsicht von der notwendigen Erfahrung und Qualifikation im Erbrecht, die für die Führung des Fachanwaltstitels eine weitere Voraussetzung ist, überzeugen konnte, verlieh sie Rechtsanwalt Paul mit Urkunde vom 17. März 2010 die Befugnis die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.

Für Fachanwälte besteht eine jährliche Fortbildungspflicht, die in § 15 FAO geregelt ist. So ist sichergestellt, dass ein Fachanwalt immer auf dem Stand der neuesten Entwicklungen auf seinem Fachgebiet ist und die Rechtssuchenden von seinen überdurchschnittlichen Kenntnissen und Erfahrungen profitieren können.

Mitgliedschaften

  • Mitglied der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Testamentsvollstrecker (AGT)
  • Mitglied der Deutschen Anwalts- Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)
  • Mitglied der (DSE) Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.
  • Mitglied bei Hereditare – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V.

Publikationen

Für die Online-Fortbildungszeitschrift AnwaltZertifikatOnline (juris) verfasst Rechtsanwalt Paul als Autor Fachartikel zum Erbrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht:

  • Die Grundstücksschenkung – Probleme eines Klassikers, Ausgabe 17/2014
  • Die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen bei Grundstücksübertragungen und das Niederstwertprinzip, Ausgabe 5/2016
  • Die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen – Haftungsfalle für Rechtsanwälte, Ausgabe 12/2017
  • Die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen von Kommanditisten, Ausgabe 02/2018
  • Der Tod des GmbH-Geschäftsführers. Was ist jetzt im Hinblick auf das Gesellschaftsrecht zu tun? Ausgabe 6/2019
  • Die Nachhaftung von Gesellschaftern der GbR – eine weithin unbekannte Haftungsfalle. Ausgabe 9/2020
  • Probleme der Ausschlagung, Ausgabe 3/2023

Regelmäßige erbrechtliche Beratung in Kalefeld – Ortsteil Echte

Erbrechtliche Beratung und Vertretung in 37589 Kalefeld – Ortsteil Echte, Zur Schnede 4

In unserer Zweigstelle in Echte ist Rechtsanwalt Paul ausschließlich auf seinem speziellen Fachgebiet als Fachanwalt im Erbrecht tätig. Profitieren Sie von über 25 Jahren Berufserfahrung und qualifizierte Beratung in allen Fragen rund ums Erbrecht. Rechtsanwalt Paul steht Ihnen in regelmäßigen Abständen in der Zweigstelle Echte nach vorheriger Terminabsprache zu persönlichen Beratungsgesprächen zur Verfügung. Rufen Sie uns in unserer Kanzlei in Düsseldorf – 0211-788 38 71 – an oder schreiben Sie uns eine Mail.

Bitte weisen Sie darauf hin, dass der Beratungstermin in unseren Räumen Echte stattfinden soll. Als besonderen Service bieten wir Ihnen auch Beratungen am Samstag, in den Abendstunden und in Ausnahmefällen am Sonntag an. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Als Fachanwalt Erbrecht ist Fachanwalt Paul in Düsseldorf auch auf die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht spezialisiert.

Diese werden von ihm rechtssicher geprüft und ausgearbeitet. Bei einer Vorsorgeplanung können Sie sich umfassende über die Möglichkeiten informieren. Wenn Sie einen zuverlässigen Fachanwalt Erbrecht in Düsseldorf suchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an den Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht Ralph-Patrick Paul!