Rechtsanwalt Paul vertritt seit über 25 Jahren engagiert und kompetent Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen außergerichtlich und vor Gericht.
Beruflicher Werdegang
Fachanwalt für Erbrecht
Die Bezeichnung Fachanwalt darf ein Rechtsanwalt nur führen, wenn er bei der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat, dass er über besondere theoretische und praktische Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügt. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. So muss der Anwalt nachweisen, dass er innerhalb eines festgelegten Zeitraums die erforderliche Anzahl Fälle in bestimmten Bereichen selbständig fachkundig bearbeitet und zum Abschluss gebracht hat.
Rechtsanwalt Paul absolvierte erfolgreich die umfangreiche Fachanwaltsausbildung Erbrecht der Deutschen Anwaltsakademie, die in der Theorie mit mehreren Abschlussprüfungen abschließt. Nachdem die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf sich auch in praktischer Hinsicht von der notwendigen Erfahrung und Qualifikation im Erbrecht, die für die Führung des Fachanwaltstitels eine weitere Voraussetzung ist, überzeugen konnte, verlieh sie Rechtsanwalt Paul mit Urkunde vom 17. März 2010 die Befugnis die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.
Für Fachanwälte besteht eine jährliche Fortbildungspflicht, die in § 15 FAO geregelt ist. So ist sichergestellt, dass ein Fachanwalt immer auf dem Stand der neuesten Entwicklungen auf seinem Fachgebiet ist und die Rechtssuchenden von seinen überdurchschnittlichen Kenntnissen und Erfahrungen profitieren können.
Mitgliedschaften
Publikationen
Für die Online-Fortbildungszeitschrift AnwaltZertifikatOnline (juris) verfasst Rechtsanwalt Paul als Autor Fachartikel zum Erbrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht: