Bei Änderung Ihrer Bankverbindung ist es unbedingt erforderlich, uns umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn die bei uns hinterlegte Bankverbindung nicht mehr zutreffend ist. Mit Einführung des SEPA-Überweisungssystems ist der sog. Kontonummer-Namensabgleich entfallen. Für Schäden, die durch Überweisungen auf eine vom Mandanten unzutreffend mitgeteilte oder geänderte Bankverbindung entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.